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Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem heutigen Gefahrgut-Newsletter erhalten Sie Infos über neue Muster der ADR-Schulungsbescheinigung aus Usbekistan, das Addendum 1 zur 67. IATA-DGR 2026 Ausgabe, Handlungsempfehlungen für E-Autos, konsolidierte Fassung der CLP-Verordnung sowie Infos über die Multilaterale Vereinbarung M366 ADR.

Wir wünschen Ihnen eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit sowie einen erfolgreichen Start ins neue Jahr, viel Spaß beim Lesen des Gefahrgut Newsletters!


Mit freundlichen Grüßen
Ihre IHK Ulm
Aktuelles vom Gefahrgut
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Usbekistan – neues Muster der ADR-Schulungsbescheinigung
Die UNECE auf ihrer Homepage www.unece.org/ (Stichworte: Our work, Programs, Transport, Dangerous Goods, Legal Instruments, ADR, ADR Certificates) das seit November 2025 genutzte neue Muster der ADR-Schulungsbescheinigung von Usbekistan veröffentlicht. ADR-Schulungsbescheinigungen, die auf der Basis des alten Musters (seit 8. Oktober 2020) ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.
IATA-DGR 2026 – Addendum 1 zur 67. Ausgabe vom 1. Januar 2026
Schon bevor die Vorschriften der 67. Ausgabe der IATA-DGR gültig werden, hat die IATA auf ihrer Homepage www.iata.org (Stichworte: Programs, Cargo, Dangerous Goods, Documentation) ein 5-seitiges Addendum 1 zur 67. Ausgabe mit ergänzenden Änderungen und Korrekturen zum 1. Januar 2026 veröffentlicht. Es ist auch in deutscher Sprache verfügbar.
Handlungsempfehlungen für E-Autos
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat am 1. Dezember 2025 die Version 1.0 seiner „Handlungsempfehlungen zum Bergen, Abschleppen und Transportieren von verunfallten Elektrofahrzeugen“ veröffentlicht. Darin werden auch die Regelungen das ADR thematisiert und anhand einer Risikomatrix werden die empfohlenen Maßnahmen für die Beteiligten dargestellt. Die Handlungsempfehlungen können unter www.vda.de (Pressemitteilungen) abgerufen werden.
CLP-Verordnung - konsolidierte Fassung
Die EU hat in ihrem Amtsblatt unter der Nr. 02008R1272-DE-01.09.2025 eine konsolidierte Textfassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-V=)mit dem Stand vom 1. September 2025 veröffentlicht.
Multilaterale Vereinbarung M366 ADR
Deutschland hat am 8. Oktober 2025 die von Italien initiierte multilaterale Vereinbarung M366 gezeichnet. Damit ist diese ADR-Ausnahme auch im innerstaatlichen Verkehr nutzbar. Die M366 befreit feste Stoffe, VG III, die bleihaltige Metalllegierungen enthalten, in bestimmten Fällen und unter Einhaltung festgelegter Verpackungsregelungen, von der Anwendung der weiteren Regelungen des ADR. Die Ausnahme ist bis zum 31.8.2027 befristet.