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Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem heutigen Gefahrgut-Newsletter erhalten Sie Informationen über die Veröffentlichung des ADR 2025, den überarbeiteten EmS-Leitfaden sowie die geänderte Gefahrgut-Ausnahmeverordnung.

Wir wünschen eine angenehme Lektüre und viel Spaß beim Lesen!


Mit freundlichen Grüßen
Ihre IHK Ulm
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ADR 2025
Im BGBl. II vom 26. Februar 2025 hat das BMDV die 30. ADR-Änderungsverordnung (30. ADRÄndV) vom 19. Februar 2025 veröffentlicht. Die Änderungen, die alle Teile des ADR betreffen, sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Eine Übergangsvorschrift erlaubt noch die Anwendung der bisherigen Vorschriften des ADR 2023 bis zum 30. Juni 2025. Der zu dieser Änderungsverordnung zugehörige Anlagenband steht zum Download unter www.recht.bund.de zur Verfügung.
Eine Komplettfassung des ADR mit Stand vom 1.1.2025 ist seit einigen Wochen auf der Homepage der UNECE www.unece.org in englischer, französischer und russischer Sprache online verfügbar.
EmS-Leitfaden überarbeitet und neu veröffentlicht
Das BMDV hat am 2. Januar 2025 im Verkehrsblatt 2-2025 auf Seite 22 den überarbeiteten EmS-Leitfaden für Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern, veröffentlicht. Darin sind die Änderungen des IMDG-Codes des Amendments 42-24, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten, berücksichtigt. Die Anwendung kann freiwillig bereits seit Januar 2025 erfolgen. Der neue 94-seitige EmS-Leitfaden kann unter www.bmdv.bund.de/DE/Home/home.html (Stichworte: Mobilität, Güterverkehr und Logistik, Gefahrgut, Gefahrgut-Recht/Vorschriften, Seeschifffahrt) kostenlos heruntergeladen werden.
Gefahrgut-Ausnahmeverordnung geändert
Im BGBl. I vom 13. Dezember 2024 die Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11. Dezember 2024 veröffentlicht. In Artikel 25 wird auch die GGAV – Ausnahme 33 (M) – in der Überschrift und der Nummer 1 geändert. Hintergrund ist die gleichzeitige Aufhebung der Verordnung über die Küstenschifffahrt (KüSchV) in Artikel 26.