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Gefahrgut-Datenbank: BAM öffnet Angebot als kostenfreien Service |
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Im Zuge ihrer Open-Source-Strategie stellt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ihre Gefahrgut-Datenbank künftig kostenfrei online bereit. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur digitalen Transformation und Standardisierung im Gefahrgutbereich.
Die Datenbank GEFAHRGUT (DGG) liefert aufbereitete Informationen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, Binnenwasserstraße, See und in der Luft. Zielgruppe sind insbesondere Behörden und Unternehmen, die Gefahrguttransporte planen, durchführen oder kontrollieren und die regulatorischen Daten in eigene Anwendungen integrieren möchten.
Durch ihre Tätigkeit in nationalen und internationalen Gremien hat die BAM Zugriff auf alle relevanten Informationen der Regelwerksentwicklung im Gefahrgutrecht. Ein regelmäßiges Update der Inhalte ist notwendig, da die Gefahrgutvorschriften alle zwei Jahre überarbeitet werden.
Ein Großteil der DGG stand bisher nur gebührenpflichtig zur Verfügung und ist nun frei zugänglich. Informationen zu den einzelnen Stoffen können entweder über die Benutzeroberfläche DGG-Info abgerufen werden oder lassen sich als gesamter Datensatz herunterladen.
Die DGG blickt auf eine über 40-jährige Geschichte zurück. Seit 1982 sammelt und strukturiert die BAM Informationen zu gefährlichen Gütern. Das Projekt wurde bis Ende 2024 durch das Bundesministerium für Verkehr finanziell gefördert und wird jetzt allein durch die BAM getragen.
Weitere Informationen zur DGG finden Sie unter: www.dgg.bam.de |
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RSEB 2025 |
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Im Verkehrsblatt 13-2025 vom 15. Juli 2025 hat das BMV die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) -RSEB- vom 19. Juni 2025 veröffentlicht. Die neuen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut wurden gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden ausgearbeitet und werden in der Regel als deren allgemeine Verwaltungsvorschriften eingeführt, um eine einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften in Deutschland zu gewährleisten. Sie enthalten Anwendungshinweise zu GGVSEB und ADR/RID/ADN, Formblätter, Muster sowie den Buß- und Verwarnungsgeldkatalog. Der Wortlaut der Richtlinien wird im Sonderdruck B 2207 veröffentlicht. Der Sonderdruck kann beim Verkehrsblatt-Verlag angefordert werden. In Kürze wird die RSEB auch auf der Homepage des BMV (Stichworte: Mobilität, Güterverkehr und Logistik, Gefahrgut, Recht - Vorschriften) zum Download veröffentlicht. |
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M363 |
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Deutschland hat am 7. Mai 2025 die multilaterale Vereinbarung M363 initiiert, wonach abweichend von der Sondervorschrift 666 Abs. e) ADR/RID Fahrzeuge, die vollständig von Verpackungen, Verschlägen oder anderen Mitteln umschlossen sind, die eine leichte Identifizierung verhindern, nicht den Vorschriften für die Kennzeichnung und Bezettelung des Kapitels 5.2 ADR(RID unterliegen. Mit Datum vom 18. Juni 2025 hat Frankreich die Vereinbarung gezeichnet. Sie ist somit auch im innerstaatlichen Verkehr in Deutschland anwendbar. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet, danach wird sie voraussichtlich in AR/RID übernommen. |
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M364 |
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Abweichend von den Vorschriften in Unterabschnitt 8.1.2.2 ADR betreffend die Begleitpapiere muss sich die ADR-Zulassungsbescheinigung für einen Anhänger nicht im Fahrerhaus befinden, sofern sie an einem sicheren, vor Witterungseinflüssen geschützten Ort im Anhänger zugänglich aufbewahrt wird. Diese von Norwegen am 19. Mai 2025 initiierte Abweichung vom ADR wurde von Deutschland am 28. Mai 2025 gezeichnet und ist damit auch im innerstaatlichen Verkehr anwendbar. Mittlerweile haben weitere sechs ADR-Vertragsstaaten die Vereinbarung gezeichnet. Die Vereinbarung ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Danach wird die Regelung voraussichtlich ins ADR übernommen. |
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Gefahrgut im Postverkehr - DHL passt seine Regelungen zum Gefahrgutversand an |
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Der Paketdienstleister DHL hat seineRegelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen (Teil 2: DHL Paket und briefähnliche Sendungen national -Stand 7/2025) an das ADR 2025 angepasst. U. a. sind nun auch die neuen UN-Nummern 3551 bis 3560, soweit zutreffend, berücksichtigt. DHL hat die Voraussetzungen und Bedingungen für den Transport von Gefahrgut unterwww.dhl.de (Stichwort: Gefahrgut) auf zwei Seiten zusammengefasst. Das „Infoblatt Gefahrgut (National)“ zum Download gibt einen kurzen Überblick.
Der internationale Versand von Gefahrgut ist grundsätzlich ausgeschlossen. Beispiele von Waren, welche als Gefahrgut gelten und damit international nicht versendet werden dürfen, sind im „Infoblatt Gefahrgut (International)“ zusammengestellt. Geschäftskunden können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusatzvereinbarung über den Gefahrgutversand in bestimmte europäische Länder abschließen. |
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Schweden veröffentlicht Muster seiner neuen ADR-Schulungsbescheinigung |
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Schweden hat zum 13. Juni 2025 das Muster seiner ADR-Schulungsbescheinigung geändert und erläutert in einer Veröffentlichung vom 16. Juni 2025 die vorgenommenen Anpassungen auf der Homepage der UNECE. Die bisher ausgestellten ADR-Schulungsbescheinigung behalten bis zu deren Ablauf ihre Gültigkeit. |
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