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Ausgabe 2/2024 | 14. Aug. 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem aktuellen Sommer-Newsletter möchten wir Sie über unsere Geschäftsanbahnungsreise Metallverarbeitung Serbien und Bosnien-Herzegowina informieren. Ziel ist es baden-württembergische Unternehmen mit potenziellen Lieferanten und Kunden aus dem Westbalkan zusammen zu bringen. Nutzen Sie diese Chance – es sind noch wenige Plätze verfügbar!
Auch Südostasien rückt zunehmend in den Fokus deutscher Unternehmen. Das Wachstum in der ASEAN-Region gewinnt an Dynamik, und für deutsche Firmen, die ihre Märkte diversifizieren möchten, werden diese Länder immer wichtiger. In diesem Zusammenhang laden wir Sie herzlich zum Wirtschaftsforum Südostasien: Strategien und Herausforderungen für KMUs am 8. Oktober 2024 in Ulm ein.
Zu guter Letzt möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie am 19. November 2024 beim diesjährigen Internationalen Beratungstag – Next Level Auslandsgeschäft in Stuttgart die Gelegenheit haben, sich von Marktexperten der deutschen Auslandshandelskammern aus aller Welt individuell beraten zu lassen. In exklusiven Gesprächen erhalten Sie wertvolle Impulse und Einschätzungen für Ihr internationales Geschäft. Melden Sie sich hier bereits heute an!
Weitere wichtige Veranstaltungen sowie aktuelle Themen finden Sie im weiteren Verlauf dieses Newsletters.
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen!
Bisher sind China (inklusive Hongkong), Japan und Südkorea die wichtigsten deutschen Handelspartner in Asien. Die Wirtschaftskraft in den zehn ASEAN (Association of South East Asian Nations) Staaten hingehen ist noch verhältnismäßig gering.Weiterlesen
Um sich vom Öl- und Gassektor unabhängig zu machen, möchte Oman seine Produktionskapazität von erneuerbarer Energien und grünem Wasserstoff erhöhen. Weiterlesen
Für die Ausfuhr bestimmter Güter ist eine Genehmigung erforderlich. Ausschlaggebend für die Genehmigungspflicht sind die vom Gesetzgeber in Güterlisten definierten technischen Parameter.Weiterlesen
Nationale Sammelnummern der Position 9990 für verschiedene Warenzusammenstellungen und Sortimente: Chemikalien, Textilien, Werkzeuge. Teilweise muss die Nutzung durch das Statistische Bundesamt genehmigt werden.Weiterlesen
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