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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Arbeitsrecht-Update für Juni 2024:

Wir informieren Sie über neue Urteile im Arbeitsrecht.

Erhalten Sie außerdem in unserem Webinar "Update Arbeitsrecht" am 18. Juli 2024 einen Überblick, was im Arbeitsrecht wichtig ist.


Mit freundlichen Grüßen
Ihre Industrie- und Handelskammer Ulm
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Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab dem 1. Juli 2024
Urteil: Betriebsratswahl – Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze
Urteil: Kein doppelter Urlaub bei doppelten Arbeitsverhältnissen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
Webinar: Update Arbeitsrecht am 18. Juli 2024
Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab dem 1. Juli 2024
Die Pfändungsfreigrenzen werden jedes Jahr angepasst. Seit dem 1. Juli 2023 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.402,28 Euro monatlich. Ab dem 1. Juli 2024 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.491,75 Euro monatlich.

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Urteil: Betriebsratswahl – Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Das hat das Bundesarbeitsrecht in seinem Beschluss vom 24. April 2024 entschieden.

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Urteil: Kein doppelter Urlaub bei doppelten Arbeitsverhältnissen
Erhält ein Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Kündigung Urlaub von einem anderen Arbeitgeber in einem weiteren Arbeitsverhältnis, ist dieser Urlaub auf den Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsanspruch gegen seinen alten Arbeitgeber zur Vermeidung von doppelten Urlaubsansprüchen anzurechnen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

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Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Informieren Sie sich in unserem Merkblatt über die aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23. April 2024.

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Webinar: Update Arbeitsrecht am 18. Juli 2024
Das Arbeitsrecht unterliegt wie kein anderes Rechtsgebiet einem ständigen Wandel. Daher ist es wichtig in der täglichen Personalarbeit, über die arbeitsrechtlichen Entwicklungen informiert und auf dem aktuellen Stand zu sein. Kaum ein Rechtsgebiet ist dabei so dynamisch wie das Arbeitsrecht, das zum einen stetig Änderungen des Gesetzgebers unterliegt und zum anderen stark von der Rechtsprechung geprägt ist. Unser „Update Arbeitsrecht“ bietet einen Kurzüberblick zur geplanten gesetzlichen Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes sowie den Brennpunkten im Urlaubs- und Kündigungsschutzrecht. Zu unserem kostenpflichtigen (80 € pro Person) Webinar „Update Arbeitsrecht“ am Donnerstag, 18. Juli 2024 von 14:00 bis 17:00 Uhr können Sie sich hier anmelden.

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