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Ausgabe 3/2024 | 22. Apr. 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Arbeitsrecht-Update für April 2024:
Wir informieren Sie in unserem Newsletter über neue Urteile im Arbeitsrecht.
In unserem kostenpflichtigen Webinar am 15. Mai 2025 erfahren Sie alles Wichtige zum Thema „Sachbezüge und Aktuelles zur Lohnsteuer“.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Industrie- und Handelskammer Ulm
Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit untersagt, um eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung sicherzustellen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Mehrere geringfügige Nebenbeschäftigungen führen zu einer Sozialversicherungspflicht. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung. Das gilt jedenfalls dann, wenn die weitere geringfügige Nebentätigkeit arbeitgeberseitig bekannt war oder bekannt sein musste. Das hat das Landessozialgericht entschieden.
Informieren Sie sich in unserem kostenpflichtigen Webinar am 15. Mai 2024 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zum Thema „Sachbezüge und Aktuelles zur Lohnsteuer“.