Förderprogramme

ESF Plus Fachkursförderung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt die berufliche Weiterbildung mit dem „Förderprogramm Fachkurse“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.

Welche Teilnehmenden können einen Zuschuss erhalten?

Gefördert werden:
  • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss
  • Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberuflern, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg haben
  • Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind  
Nicht gefördert werden:
  • Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).
  • Beschäftigte von Transfergesellschaften.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt ab 1. September 2023 in der Regel 30 % der Teilnahmekosten.
Folgende Zielgruppen erhalten einen Zuschuss von 70 % der Teilnahmekosten:
  • Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben, das heißt, der 55. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.
  • Teilnehmende ohne Berufsabschluss. Das Kriterium „ohne Berufsabschluss“ erfüllen Teilnehmende, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben. Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung ebenfalls erfüllt.

Welche Kurse sind förderfähig?

  • Förderfähig sind Fachkurse mit mindestens acht und höchstens 160 Unterrichtseinheiten.
  • Ein Fachkurs muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.

Was müssen Teilnehmende tun?

Bitten füllen Sie die erforderlichen Fragebogen “ESF Plus Teilnahmefragebogen” und “Zielgruppenabfrage” vollständig aus. Sie finden diese auf der rechten Seite unter “Weitere Informationen”. Es ist wichtig, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse sowie eine gültige Telefonnummer angeben. Bei unvollständigen Daten ist eine Förderung nicht möglich.
Drucken Sie die Formulare bitte aus und senden sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original direkt an den jeweiligen Ansprechpartner. Eine Kopie, ein Fax oder ein Scan reichen nicht aus.
Derzeit ist es auch möglich, die Zielgruppenabfrage und den Teilnahmefragebogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben als PDF-Datei per E-Mail beim jeweiligen Ansprechpartner einzureichen. 
Voraussichtlich förderfähige Seminare und Lehrgänge sind entsprechend gekennzeichnet.