Weiterbildung

Aufstiegs-BAföG - einfach erklärt

Lehrgänge der Höheren Berufsbildung, wie zum Beispiel Geprüfter Meister, Fachwirt oder Fachkaufmann, werden durch das sogenannte Aufstiegs-BAföG finanziell gefördert. Wir wollen dies an einem einfachen Beispiel veranschaulichen.

Wichtiges auf einen Blick
  • Unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen
  • kein gleichwertiger Abschluss vorhanden
  • 50 % Zuschuss (rückzahlungsfrei, reine Lehrgangskosten)
    50 % zinsgünstiges Bankdarlehen (KfW) (rückzahlungspflichtig,
    aber Erlass von 50 % bei erfolgreichem Abschluss)
    ⇒ Gesamtförderung bis zu 75 %!
  • Förderung des Unterhaltsbedarfs bei Vollzeitfortbildungen

Beispielrechnung Wirtschaftsfachwirt (Stand Februar 2024)
Lehrgangsgebühren   
   3.900 Euro
-  BAföG-Zuschuss 50 %  
 - 1.950 Euro
= Darlehenssumme  
= 1.950 Euro
- Erlass Kfw (50 % auf Restdarlehen)*  
-     975 Euro
= Ihr Eigenanteil
=    975 Euro **
 * bei erfolgreicher Abschlussprüfung
**zzgl. Prüfungsgebühren = förderfähig / Lernmaterialien = nicht förderfähig

Weitere Informationen und die erforderlichen Formulare erhalten Sie hier oder bei Ihrem zuständigen Landratsamt.